Der am 18.01.1942 geborene Kläger ist in der Zeit vom 01.07.1970 bis zum 31.12.1991 bei der L GmbH und vom 01.01.1992 bis zum 31.12.1999 bei der Beklagten beschäftigt gewesen. Aufgrund des Verschmelzungvertrages vom 29.06.1992 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen der übertragenden und übernehmenden Gesellschaften vom 29.06.1992 ist die L GmbH mit der Beklagten verschmolzen.
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