Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 19. Februar 2009 - 2 Sa 256/08 - wird zurückgewiesen.
Auf die Anschlussrevision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 19. Februar 2009 - 2 Sa 256/08 - unter Zurückweisung der Anschlussrevision im Übrigen teilweise aufgehoben.
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