Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 13. November 2008 - 2 Sa 282/08 - aufgehoben.
Der Rechtsstreit wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Revisionsverfahrens - an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten darüber, ob der Kläger eine höhere als die von der Beklagten gezahlte "Besitzstandsrente" verlangen kann.
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