Die Parteien streiten um die Höhe der Betriebsrente.
Der am 19. Juli 1939 geborene Kläger trat 1954 bei der Beklagten, einem Unternehmen der Metallindustrie, ein. 1964 richtete diese ein Versorgungswerk ein, für das ab 31. Dezember 1974 eine neue, verbesserte Versorgungsregelung in Kraft trat (VR 1974). Als "rentenfähigen Arbeitsverdienst" legte (Teil I) Ziff. 4.1. der Versorgungsregelung für Lohnempfänger fest:
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