Die Parteien streiten über Ansprüche aus einer betrieblichen Altersversorgung.
Der im Juli 1952 geborene Kläger war vom 1. Januar 1996 bis 31. Dezember 2006 beim Beklagten beschäftigt gewesen.
Im Jahr 1999 hatte der Beklagte dem Kläger eine betriebliche Altersversorgung zugesagt (Blatt 5 der Akte) und zu Gunsten des Klägers beim Münchener Verein Lebensversicherung a.G. unter der Versicherungsnummer ... zum 1. Dezember 1999 eine sog. Direktversicherung abgeschlossen. Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses hatte der Beklagte den Versicherungsvertrag gekündigt und die Versicherungssumme an sich auszahlen lassen.
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