Die Parteien streiten um die Zahlung eines sogenannten "Übergangszuschusses".
Der 1939 geborene Kläger war seit dem 1. Dezember 1970 bei der S AG als kaufmännischer Angestellter beschäftigt. Zum 1. Januar 1988 wechselte er "im Wege der Versetzung" zur Beklagten. In dem zwischen den Parteien geschlossenen Arbeitsvertrag vom 27. November 1987 heißt es ua.:
"Sehr geehrter Herr T,
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