Die Berufung wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Klägerin begehrt -primär von der Beklagten, hilfsweise vom Beigeladenen zu 1)- die Freistellung von Kosten für Assistenz im Krankenhaus in Höhe von 5.893,50 €.
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