ArbG Mannheim, vom 27.12.1999 - Vorinstanzaktenzeichen 11 BV 10/99
Beteiligungsrecht der Betriebsvertretung der bei den Streitkräften Zivilbeschäftigten
LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.09.2000 - Aktenzeichen 14 TaBV 2/00
DRsp Nr. 2002/7886
Beteiligungsrecht der Betriebsvertretung der bei den Streitkräften Zivilbeschäftigten
Durch die Einfügung von Satz 4 in Absatz 1 des Unterzeichnungsprotokolls zu Art 56 Abs. 9 des Zusatzabkommens zum Nato-Truppenstatut (Änderungsabkommen vom 18.03.1993) ist das Beteiligungsrecht der Betriebsvertretung der bei den Streitkräften Zivilbeschäftigten (vgl. noch BAG, Beschluss vom 09.02.1993 - 1 ABR 33/92 - DRsp-ROM Nr. 1993/3360) entfallen.