Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 29.11.2016-
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 12.000,00 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz jeweils aus 600,00 € brutto monatlich, beginnend mit dem 01.01.2015 bis 01.07.2016 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass die Beklagte dem Kläger während seiner Freistellung als Betriebsratsmitglied die "Beteiligung Erlöseinnahme" zu zahlen hat.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten um die Frage, welche Vergütungsbestandteile die Beklagte dem Kläger als freigestelltes Betriebsratsmitglied zahlen muss.
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