1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 20. September 2010 - 7 Sa 5/10 - wird zurückgewiesen.
2. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten über eine Bonuszahlung für das Jahr 2008.
Die Klägerin war seit dem 1. September 2007 bei der D AG auf der Grundlage des Arbeitsvertrags vom 11. Juli 2007 als "Vice President" im Bereich "Global Loans and Transaction Services" in der Investmentsparte (DKIB) beschäftigt.
Die D AG wurde auf die Beklagte, die zuvor Alleinaktionärin an der D AG geworden war, mit Wirkung vom 11. Mai 2009 verschmolzen.
Der Arbeitsvertrag enthält ua. folgende Regelungen:
"2. Bezüge
Die Mitarbeiterin erhält folgende Bezüge, durch die zugleich Ansprüche auf Mehrarbeitsvergütung abgegolten sind:
a) Gehalt
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