1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 13. Dezember 2010 - 7 Sa 879/10 - aufgehoben.
2. Der Rechtsstreit wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten über eine Bonuszahlung für das Jahr 2008.
Der Kläger war auf Grundlage des Arbeitsvertrags vom 20./26. November 2003 seit dem 1. März 2004 als "Senior Salesman" im Bereich "Investor Solutions Group" in der Investmentsparte (DKIB) der D AG beschäftigt.
Die D AG wurde auf die Beklagte, die zuvor Alleinaktionärin an der D AG geworden war, mit Wirkung vom 11. Mai 2009 verschmolzen.
Der Arbeitsvertrag enthält ua. folgende Regelungen:
"2. Bezüge
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