LAG Schleswig-Holstein - Beschluss vom 30.04.2008
6 TaBV 40/07
Normen:
BetrVG § 99 ;
Vorinstanzen:
ArbG Lübeck, vom 04.09.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 6 BV 117/07

Bestimmung des Streitgegenstands in einem Verfahren wegen Ersetzung der Zustimmung zu einer Einstellung

LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 30.04.2008 - Aktenzeichen 6 TaBV 40/07

DRsp Nr. 2008/18607

Bestimmung des Streitgegenstands in einem Verfahren wegen Ersetzung der Zustimmung zu einer Einstellung

»1. Gegenstand eines Verfahrens wegen Ersetzung der Zustimmung zu einer Einstellung ist die Frage, ob die beabsichtigte personelle Maßnahme aufgrund eines konkreten, an den Betriebsrat gerichteten Zustimmungsersuchens des Arbeitgebers angesichts der vom Betriebsrat geltend gemachten Zustimmungsverweigerungsgründe gegenwärtig und zukünftig als endgültige Maßnahme zulässig ist. 2. Die Einstellung, zu der der Arbeitgeber die Zustimmung des Betriebsrats begehrt, ist in abgrenzbarer Weise zu konkretisieren, wobei die zeitliche Komponente von besonderer Bedeutung ist. 3. Gibt der Arbeitgeber eine bestimmte wöchentliche Arbeitszeit an, mit der er den Arbeitnehmer beschäftigen will, konkretisiert er die beabsichtigte Einstellung und damit den Streitgegenstand eines etwaigen Zustimmungsersetzungsverfahrens.«

Normenkette:

BetrVG § 99 ;

Gründe:

I. Die Beteiligten streiten um die Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Einstellung der Arbeitnehmerin K..

Die Antragstellerin (Arbeitgeberin) betreibt u. a. die Niederlassung B. in L.. Dort beschäftigt sie 2.000 Arbeitnehmer. Der Antragsgegner ist der für diese Niederlassung gewählte Betriebsrat (Betriebsrat).