SG Karlsruhe, vom 28.02.1996 - Vorinstanzaktenzeichen S 7 AL 43/93
Bestimmung des Konkursausfallgeldzeitraumes
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 13.12.2000 - Aktenzeichen L 3 AL 4252/00
DRsp Nr. 2006/23581
Bestimmung des Konkursausfallgeldzeitraumes
1. Für die Bestimmung des Konkursausfallgeldzeitraumes kommt es nicht auf die Kenntnis des Arbeitnehmers von der Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers an.2. § 141b Abs 4AFG ist auf die anderen Insolvenzereignisse, also die Konkurseröffnung und die Einstellung der Betriebstätigkeit auszudehnen. Dies gilt aber nur für diese Insolvenzereignisse und nur für den Fall der Unkenntnis.3. Gegen § 141bAFG bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]