Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Bayreuth vom 11.09.2012 wird zurückgewiesen.
II."Die Antragstellerin trägt die Kosten der Beschwerde" (berichtigt mit Beschluss vom 13.12.2012).
III.Der Streitwert der Beschwerde wird auf 4.900,00 Euro festgesetzt.
I.
Die Antragstellerin begehrt die Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruches gegen einen Betriebsprüfungsbescheid.
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