Die Berufung wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I. Die Beteiligten streiten über das Bestehen einer Familienversicherung des Klägers bei der Beklagten im Zeitraum vom 1. März 2010 bis 31. Juli 2010.
Der Kläger ist der Ehemann der Beigeladenen, die jedenfalls im Zeitraum vom 1. März 2010 bis 31. Juli 2010 Mitglied der Beklagten war.
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