LSG Berlin-Brandenburg - Beschluss vom 03.04.2013
L 1 KR 157/12
Normen:
SGB IV § 15 Abs. 1; SGB V § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 4;
Fundstellen:
DStR 2013, 1249
GmbHR 2013, 818
NZS 2013, 553
Vorinstanzen:
SG Frankfurt/Oder, - Vorinstanzaktenzeichen S 27 KR 55/11

Bestehen einer Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung für einen alleingeschäftsführenden Alleingesellschafter einer Unternehmergesellschaft

LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 03.04.2013 - Aktenzeichen L 1 KR 157/12

DRsp Nr. 2013/13882

Bestehen einer Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung für einen alleingeschäftsführenden Alleingesellschafter einer Unternehmergesellschaft

Der geschäftsführende Alleingesellschafter einer Unternehmergesellschaft handelt jedenfalls dann ab Beginn der Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht, wenn er für die Zeit nach der "Anlaufphase" der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft einen vertraglichen Vergütungsanspruch hat. Übt er die Tätigkeit 40 Stunden in der Woche aus, ist er auch in dieser "Anlaufphase" hauptberuflich selbstständig im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 4 SGB V tätig. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB IV § 15 Abs. 1; SGB V § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 4;

Gründe:

I. Die Beteiligten streiten über das Bestehen einer Familienversicherung des Klägers bei der Beklagten im Zeitraum vom 1. März 2010 bis 31. Juli 2010.

Der Kläger ist der Ehemann der Beigeladenen, die jedenfalls im Zeitraum vom 1. März 2010 bis 31. Juli 2010 Mitglied der Beklagten war.