LSG Schleswig-Holstein - Beschluß vom 02.10.2006
L 9 SF 35/06 SAB
Normen:
SGG § 60 Abs. 1 S. 1 ; ZPO § 42 Abs. 2 ;
Vorinstanzen:
SG Schleswig, vom 15.08.2005 - Vorinstanzaktenzeichen S 17 SO 232/05

Besorgnis der Befangenheit im sozialgerichtlichen Verfahren

LSG Schleswig-Holstein, Beschluß vom 02.10.2006 - Aktenzeichen L 9 SF 35/06 SAB

DRsp Nr. 2007/20528

Besorgnis der Befangenheit im sozialgerichtlichen Verfahren

Eine frühere Tätigkeit in derselben Sache kann nur bei Hinzutreten weiterer die Besorgnis der Befangenheit begründender Umstände im prozessleitenden Verhalten des Richters ein Ablehnungsgesuch begründen. Ergeben sich Anhaltspunkte dafür, dass der Richter bei einer erneuten Befassung mit dem Verfahren weitere Sach- und Rechtsargumente sowie die Vorgaben des Beschwerdegerichts nicht zur Kenntnis nehmen und beharrlich an seiner bisherigen falschen Auffassung festhalten wird, so liegen solche Umstände vor. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGG § 60 Abs. 1 S. 1 ; ZPO § 42 Abs. 2 ;
Vorinstanz: SG Schleswig, vom 15.08.2005 - Vorinstanzaktenzeichen S 17 SO 232/05