SG Reutlingen, vom 21.12.2005 - Vorinstanzaktenzeichen S 3 KR 2375/05
Besorgnis der Befangenheit im sozialgerichtlichen Verfahren
LSG Baden-Württemberg, Beschluß vom 18.01.2006 - Aktenzeichen L 11 KR 157/06 A
DRsp Nr. 2006/27594
Besorgnis der Befangenheit im sozialgerichtlichen Verfahren
Allein auf die Ablehnung von Prozesskostenhilfe durch den Richter kann die Besorgnis der Befangenheit auch dann nicht gestützt werden, wenn er hierbei eine nachteilige Rechtsansicht äußert. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]