SG Heilbronn, vom 08.08.2005 - Vorinstanzaktenzeichen S 7 U 2415/05
Beschwerdebefugnis eines Bezirksrevisors im sozialgerichtlichen Verfahren
LSG Baden-Württemberg, Beschluß vom 16.08.2006 - Aktenzeichen L 1 U 3854/06 KO-B
DRsp Nr. 2007/3126
Beschwerdebefugnis eines Bezirksrevisors im sozialgerichtlichen Verfahren
Gegen einen Beschluss des Sozialgerichts, der nach Anforderung eines Vorschusses die Kosten eines Gutachtens nach § 109SGG auf die Staatskasse übernimmt, steht dem Bezirksrevisor als Vertreter der Staatskasse keine Beschwerdebefugnis zu. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]