Die Beschwerde der Kläger gegen den Beschluss des Sozialgerichts Berlin vom 23. Mai 2018 wird zurückgewiesen.
I.
Die Kläger haben im zwischenzeitlich beendeten Klageverfahren Auszahlung von 1.035,41 Euro monatlich für April 2016 und Mai 2016 beansprucht.
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