Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Sozialgerichts Berlin vom 26. März 2018 aufgehoben.
Die Staatskasse hat dem Kläger die ihm im Beschwerdeverfahren entstandenen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
I.
Der Kläger und Beschwerdeführer (nachfolgend: Kläger) wendet sich gegen einen Ordnungsgeldbeschluss des Sozialgerichts Berlin (
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