LSG Thüringen - Beschluss vom 13.02.2019
L 1 SF 171/17 B
Normen:
SGB I § 56 Abs. 1 S. 1; RVG § 33 Abs. 3 S. 1;
Vorinstanzen:
SG Meiningen, - Vorinstanzaktenzeichen S 15 SF 112/16

Beschwerde gegen eine VergütungsfestsetzungNichterreichen des Beschwerdewertes

LSG Thüringen, Beschluss vom 13.02.2019 - Aktenzeichen L 1 SF 171/17 B

DRsp Nr. 2019/7046

Beschwerde gegen eine Vergütungsfestsetzung Nichterreichen des Beschwerdewertes

Die Beschwerde des Beschwerdeführers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Meiningen vom 2. Januar 2017 (S 15 SF 112/16 E) wird als unzulässig verworfen. Eine Beschwerde an das Bundessozialgericht findet nicht statt.

Normenkette:

SGB I § 56 Abs. 1 S. 1; RVG § 33 Abs. 3 S. 1;

Gründe:

I.

Die Beteiligten streiten über die Höhe der aus der Staatskasse zu erstattenden Rechtsanwaltsvergütung für das beim Sozialgericht (SG) Meiningen anhängig gewesene Verfahren S 15 AS 298/13 in dem der Beschwerdeführer die Klägerin zu 1. und den Kläger zu 2. vertrat.