Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Nordhausen vom 12. Juli 2017 wird zurückgewiesen.
Eine Beschwerde an das Bundessozialgericht findet nicht statt.
I.
Die Beteiligten streiten über die Höhe der aus der Staatskasse zu erstattenden Rechtsanwaltsvergütung für ein beim Sozialgericht Nordhausen anhängig gewesenes Verfahren, in dem der Beschwerdegegner die Kläger vertrat. Im Hauptsacheverfahren S
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