LSG Berlin-Brandenburg - Beschluss vom 24.02.2022
L 3 U 179/21 B
Normen:
GKG § 68 Abs. 3 S. 2;
Vorinstanzen:
SG Potsdam, vom 29.07.2021 - Vorinstanzaktenzeichen S 12 U 12/15

Beschwerde gegen eine StreitwertfestsetzungBedeutung einer SacheGegenstand des konkreten Prozesses

LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24.02.2022 - Aktenzeichen L 3 U 179/21 B

DRsp Nr. 2022/15077

Beschwerde gegen eine Streitwertfestsetzung Bedeutung einer Sache Gegenstand des konkreten Prozesses

Die Bedeutung einer Sache richtet sich nach dem Gegenstand des konkreten Prozesses.

Tenor

Auf die Beschwerde der Beklagten wird die Streitwertfestsetzung in dem Beschluss des Sozialgerichts Potsdam vom 29. Juli 2021 abgeändert und der Streitwert für das Verfahren vor dem Sozialgericht auf 10.000 Euro festgesetzt.

Kosten für das Beschwerdeverfahren sind nicht zu erstatten .

Normenkette:

GKG § 68 Abs. 3 S. 2;

Gründe

I.

Die Beteiligten streiten über Festsetzung des Streitwertes für eine Klage bei dem Sozialgericht (SG) Potsdam (S 12 U 12/15).