Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Berlin vom 15. Dezember 2014 wird zurückgewiesen. Die Kosten des gebührenfreien Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.
I.
Die Antragstellerin begehrt aus der Landeskasse eine höhere Rechtsanwaltsvergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
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