LSG Bayern - Beschluss vom 20.07.2015
L 11 AS 448/15 NZB
Normen:
SGG § 144;
Vorinstanzen:
SG Bayreuth, vom 08.05.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 17 AS 1114/14

Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer BerufungDarlegung von Verfahrensfehlern bzw. grundsätzlicher Bedeutung

LSG Bayern, Beschluss vom 20.07.2015 - Aktenzeichen L 11 AS 448/15 NZB

DRsp Nr. 2015/16091

Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Berufung Darlegung von Verfahrensfehlern bzw. grundsätzlicher Bedeutung

Hat der Kläger weder Verfahrensfehler noch eine grundsätzliche Bedeutung geltend gemacht bzw. eine Abweichung des SG von der obergerichtlichen Rechtsprechung dargelegt, ist die Nichtzulassungsbeschwerde zurückzuweisen.

Tenor

I.

Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Sozialgerichts Bayreuth vom 08.05.2015 - S 17 AS 1114/14 - wird zurückgewiesen.

II.

Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

Normenkette:

SGG § 144;

Gründe

I.