Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 31.03. 2014 wird zurückgewiesen. Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
Die Beschwerde ist zulässig, jedoch nicht begründet. Das Sozialgericht hat zu Recht die Berufung gegen sein Urteil nicht zugelassen.
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