Der Aussetzungsbeschluss des Sozialgerichts Frankfurt/Main vom 19.04.2013 wird aufgehoben.
I. Die Beklagte wendet sich gegen einen Aussetzungsbeschluss.
Die an Multipler Sklerose erkrankte Klägerin begehrt in der Sache eine Teleskoprampe. Sie hat am 17.04.2013 zum Sozialgericht Frankfurt/Main eine kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage erhoben, die sich in Ziffer 1 des Klageantrags gegen "den Bescheid der Beklagten vom 23.01.2013 in der Gestalt der Widerspruchsbescheide vom 13.02.2013, 05.03.2013 und 02.04.2013" richtet.
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