Beschränkung der Prozessvollmacht im sozialgerichtlichen Verfahren
LSG Thüringen, Urteil vom 30.04.2007 - Aktenzeichen L 6 R 917/06
DRsp Nr. 2007/20587
Beschränkung der Prozessvollmacht im sozialgerichtlichen Verfahren
Die gemäß § 83 Abs. 1ZPO eröffnete Möglichkeit der Beschränkung der Prozessvollmacht hinsichtlich der Befugnis zum Abschluss eines Prozessvergleichs oder der Annahme eines Anerkenntnisses gilt gemäß § 73 Abs. 4 S. 1 SGG, der § 83ZPO nicht für anwendbar erklärt, im Umkehrschluss nicht für das sozialgerichtliche Verfahren. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]