I. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 700,00 € zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger zu 2/3 und der Beklagte zu 1/3.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
IV. Der Streitwert wird auf 2.100,00 € festgesetzt.
Die Kläger begehrt Entschädigung für die Dauer des Verfahrens S vor dem Sozialgericht Leipzig ().
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