1. Auf die Beschwerde des Betriebsrats wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Essen vom 16.02.2006 - Az.
Es wird festgestellt, dass auf das Alfried Krupp von Bohlen und Halbach Krankenhaus in Essen das Betriebsverfassungsgesetz Anwendung findet.
2. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
A.
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