Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Braunschweig vom 30. November 2011 aufgehoben und die Klage wird abgewiesen.
Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Höhe der Beschädigtenrente nach dem
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