Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Hannover vom 20. März 2012 aufgehoben und die Klage wird abgewiesen.
Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten um einen Anspruch der Klägerin auf Versorgungsleistungen gemäß §
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