Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 15. Zivilsenats - Familiensenat - des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 13. April 2010 wird auf Kosten der Antragsgegnerin verworfen.
Beschwerdewert: bis 16.000 €
I.
Die Antragsgegnerin wendet sich gegen die Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und die Verwerfung ihrer Berufung als unzulässig.
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