LAG Köln - Urteil vom 08.06.1995
10 Sa 963/91
Normen:
BGB § 611 Abs. 1 ; ZPO § 565 Abs. 2 ;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 12.09.1991 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 806/90

Berufungsverfahren: Bindungswirkung des vorangegangenen Revisionsurteile

LAG Köln, Urteil vom 08.06.1995 - Aktenzeichen 10 Sa 963/91

DRsp Nr. 2001/4236

Berufungsverfahren: Bindungswirkung des vorangegangenen Revisionsurteile

Beruht eine Tatsachenfeststellung des BAG erkennbar und offensichtlich auf einer rechtlichen Beurteilung, an die das Berufungsgericht nach § 565 Abs. 2 ZPO gebunden ist, dann ist für das weitere Berufungsverfahren von diesem Sachverhalt auszugehen (Inhalt einer Vereinbarung nach Ausübung der Billigkeitskontrolle).

Normenkette:

BGB § 611 Abs. 1 ; ZPO § 565 Abs. 2 ;

Tatbestand:

Von einer Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 543 Abs. 1 ZPO abgesehen; wegen des Sach- und Streitstandes wird auf das in dieser Sache ergangene Revisionsurteil des BAG vom 16.3.1994 (- 5 AZR 339/92 -, Urteilsausfertigung Bl. 411-434, veröffentlicht in AP Nr. 18 zu § 611 BGB - Ausbildungsbeihilfe -), auf das Berufungsurteil der Kammer vom 25.6.1992 (Bl. 351-382 d.A.) und auf die nach der Zurückverweisung gewechselten Schriftsätze der Parteien vom 17.10.1994 (Beklagte) sowie vom 3.11.1994 (Kläger) verwiesen.

Entscheidungsgründe: