Berufungsklägereigenschaft einer im Handelsregister gelöschten KG
LSG Thüringen, Beschluß vom 07.03.2006 - Aktenzeichen L 6 SF 960/05
DRsp Nr. 2007/20576
Berufungsklägereigenschaft einer im Handelsregister gelöschten KG
Erfolgt die Löschung einer KG im Handelsregister nach Erlass eines gegen sie ergangenen sozialgerichtlichen Urteils mit anschließender Berufungseinlegung durch deren Prozessbevollmächtigten, so ist bis zur Vollbeendigung der Tätigkeit eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts Berufungskläger, die durch den ehemaligen Komplementär vertreten wird. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]