OVG Saarland - Beschluss vom 28.11.2016
2 A 14/16
Normen:
VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1 -2; MeldeG § 1 S. 2; MeldeG § 4a; KSVG § 59 Abs. 1; KWG § 13 Abs. 2; KWG § 47 Abs. 1; GG Art. 28 Abs. 2; SVerf Art. 118;
Vorinstanzen:
VG Saarland, vom 11.12.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 33/15

Berufung einer Kommune auf das ihr verfassungsrechtlich gewährleistete kommunale Selbstverwaltungsrecht in staatlichen Auftragsangelegenheiten (hier: Melderecht); Klagebefugnis der Kommune für eine gegen einen Widerspruchsbescheid des Kreisrechtsausschusses gerichtete Anfechtungsklage; Ableitung einer Befangenheit des Gerichts aus Formulierungen der Urteilsbegründung

OVG Saarland, Beschluss vom 28.11.2016 - Aktenzeichen 2 A 14/16

DRsp Nr. 2016/19790

Berufung einer Kommune auf das ihr verfassungsrechtlich gewährleistete kommunale Selbstverwaltungsrecht in staatlichen Auftragsangelegenheiten (hier: Melderecht); Klagebefugnis der Kommune für eine gegen einen Widerspruchsbescheid des Kreisrechtsausschusses gerichtete Anfechtungsklage; Ableitung einer Befangenheit des Gerichts aus Formulierungen der Urteilsbegründung

Eine Kommune kann sich in - staatlichen - Auftragsangelegenheiten, zu denen das Melderecht nach § 1 S. 2 MeldeG zählt, nicht auf das ihr verfassungsrechtlich gewährleistetes kommunales Selbstverwaltungsrecht (Art. 28 Abs. 2 GG, Art. 118 LVerf) berufen. Ihr fehlt insofern die Klagebefugnis für eine gegen einen Widerspruchsbescheid des Kreisrechtsausschusses gerichtete Anfechtungsklage. Einzelfall, in dem die Klägerin aus Formulierungen der Urteilsbegründung eine Befangenheit des Gerichts ableiten will.

Tenor

Der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 11. Dezember 2015 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes - 3 K 33/15 - wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 5.000,- € festgesetzt.

Normenkette:

VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1 -2; MeldeG § 1 S. 2; MeldeG § 4a; KSVG § 59 Abs. 1; KWG § 13 Abs. 2; KWG § 47 Abs. 1;