LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 26.01.2011
8 Sa 521/10
Normen:
ZPO § 511;
Vorinstanzen:
ArbG Kaiserslautern, vom 05.08.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 143/10

Berufung; Beschwer; Zulässigkeit - Unzulässigkeit einer Berufung mangels Beschwer

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26.01.2011 - Aktenzeichen 8 Sa 521/10

DRsp Nr. 2011/10725

Berufung; Beschwer; Zulässigkeit - Unzulässigkeit einer Berufung mangels Beschwer

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 5.8.2010 - 2 Ca 143/10 - wird auf seine Kosten als unzulässig verworfen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

ZPO § 511;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer Versetzung.

Der Kläger steht als Beamter in einem Dienstverhältnis zur Beklagten. Zum Zwecke der Begründung eines Arbeitsverhältnisses wurde er zum 01.12.2005 aus dem Beamtenverhältnis beurlaubt und ist seitdem bei der Beklagten als Arbeitnehmer beschäftigt. Der letzte, für die Zeit vom 01.12.2008 - 30.11.2011 befristete Arbeitsvertrag enthält u.a. folgende Bestimmungen:

"§ 2 Tätigkeit

Sie werden für die C. als Leiter Region SecurityServices in Kaiserslautern tätig und sind vollzeitbeschäftigt.

Die C. ist - nach Abwägung der beiderseitigen Interessen - berechtigt, Ihnen auch eine andere, Ihren Fähigkeiten und Kenntnissen entsprechende, mindestens gleichwertige Tätigkeit zu übertragen und Sie im Unternehmen C. an einen anderen Ort innerhalb der Bundesrepublik Deutschland zu beschäftigen. "