LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 07.07.2016
L 3 U 60/15
Normen:
SGB VII §§ 26 ff.; SGB VII § 7 Abs. 1; SGB VII § 56 Abs. 2 S. 1;
Vorinstanzen:
SG Neuruppin, vom 26.02.2015 - Vorinstanzaktenzeichen S 8 U 55/11

Berufskrankheit Nr. 4101 BKVVerletztenrente wegen SilikoseMinderung der Erwerbsfähigkeit

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 07.07.2016 - Aktenzeichen L 3 U 60/15

DRsp Nr. 2016/19502

Berufskrankheit Nr. 4101 BKV Verletztenrente wegen Silikose Minderung der Erwerbsfähigkeit

1. Die Silikose wird in erster Linie durch das Röntgenbild der Lunge definiert, wobei disseminierte, mehr oder minder rundliche Verschattungen unterschiedlicher Größe und Dichte eventuell mit zusätzlichen Schwielenbildungen charakteristisch sind. 2. Die MdE richtet sich im Unfallversicherungsrecht nach dem Umfang der sich aus der Beeinträchtigung des körperlichen und geistigen Leistungsvermögens ergebenden verminderten Arbeitsmöglichkeiten auf dem gesamten Gebiet des Erwerbslebens (§ 56 Abs. 2 Satz 1 SGB VII), d.h. dem sogenannten allgemeinen Arbeitsmarkt. 3. Damit kommt es auf den bisherigen Beruf oder die bisherige berufliche Tätigkeit nicht an. 4. Bei der Festsetzung der MdE sind nach der Rechtsprechung des BSG im Interesse der Gleichbehandlung aller Versicherter die im unfallrechtlichen und unfallmedizinischen Schrifttum herausgearbeiteten Regel- oder Normalsätze als Anhaltspunkte unter Einbeziehung der jeweiligen Umstände des Einzelfalls zu beachten. 5. Die MdE-Bewertung enthält weder ein Ermessen noch eine exakte Berechnung, sondern eine nur zu Annäherungswerten kommende Schätzung im Sinne einer Tatsachenfeststellung.

Die Berufung wird zurückgewiesen.