Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 22.09.2022 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien des vorliegenden Rechtsstreits streiten um die zutreffende Eingruppierung des Klägers nach Maßgabe des TVöD/Bund, vorliegend über die Zubilligung einer erhöhten Eingangsstufe zu Gunsten des Klägers.
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