BSG, Urteil vom 23.08.1989 - Aktenzeichen 10 RKg 12/88
DRsp Nr. 1999/6951
Berufsausbildung im Sinne des Kindergeldrechts
1. Keine Berufsausbildung im Sinne des Kindergeldrechts ist eine Ausbildung, deren Inhalt und Dauer der "Auszubildende" weitgehend selbst bestimmt, beispielsweise wie hier eine Ausbildung zum Berufstennisspieler. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]