SG Landshut, vom 23.04.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 10 R 6/15
Berücksichtigung weiterer Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen RentenversicherungVerfassungsmäßigkeit des pauschalen Abstellens auf die Anrechnung einer Kindererziehungszeit im zwölften Kalendermonat nach dem Monat der Geburt als Anspruchsvoraussetzung für die Berücksichtigung zusätzlicher Entgeltpunkte für das gesamte zweite Lebensjahr von Kindern in § 307d SGB VI
LSG Bayern, Beschluss vom 31.05.2016 - Aktenzeichen L 6 R 685/15
DRsp Nr. 2016/10999
Berücksichtigung weiterer Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen RentenversicherungVerfassungsmäßigkeit des pauschalen Abstellens auf die Anrechnung einer Kindererziehungszeit im zwölften Kalendermonat nach dem Monat der Geburt als Anspruchsvoraussetzung für die Berücksichtigung zusätzlicher Entgeltpunkte für das gesamte zweite Lebensjahr von Kindern in § 307dSGB VI
Soweit § 307d Abs. 1 Nr. 1SGB VI einen Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten für Kindererziehung für ein vor dem 1.1.1992 geborenes Kind pauschal von der Anrechnung einer Kindererziehungszeit für den zwölften Kalendermonat nach Ablauf des Monats der Geburt abhängig macht, liegt in der insoweit bestehenden Benachteiligung gegenüber Versicherten, welche am 30.6.2014 noch keine Rente bezogen haben, kein Verstoß gegen Art. 3GG.
1. Gerichtliche Nachforschungen aufgrund der Amtsermittlungspflicht sind nur insoweit erforderlich, als der Sachverhalt und der Vortrag der Beteiligten solche nahe legen.2. Die Vorschrift des § 307dSGB VI begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Rechtsportal Arbeitsrecht" abrufen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.