SG Osnabrück, vom 28.04.2005 - Vorinstanzaktenzeichen S 16 SO 4/05
Berücksichtigung von Zinsen aus Schmerzensgeld als Einkommen beim Anspruch auf Sozialhilfe
LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 20.04.2006 - Aktenzeichen L 8 SO 50/05
DRsp Nr. 2007/20331
Berücksichtigung von Zinsen aus Schmerzensgeld als Einkommen beim Anspruch auf Sozialhilfe
Bei der Festsetzung eine Kostenbeitrages sind Bankzinsen, die aus angelegtem Schmerzensgeld resultieren, nicht als Einkommen zu berücksichtigen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]