BGH - Beschluß vom 13.01.2003
AnwZ (B) 22/02
Normen:
BRAO § 43c ; FAO § 5 ;
Vorinstanzen:
AnwGH Nordrhein-Westfalen,

Berücksichtigung von Tätigkeiten als Syndikusanwalt bei der Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung für Arbeitsrecht

BGH, Beschluß vom 13.01.2003 - Aktenzeichen AnwZ (B) 22/02

DRsp Nr. 2003/3037

Berücksichtigung von Tätigkeiten als Syndikusanwalt bei der Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung für Arbeitsrecht

Bei der Prüfung des für die Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung für das Arbeitsrecht erforderlichen Nachweises besonderer praktischer Erfahrungen im Arbeitsrecht (§ 5 FAO) sind neben den in freier anwaltlicher Tätigkeit bearbeiteten Fällen auch solche Fälle zu berücksichtigen, in denen der Rechtsanwalt als Syndikus eines Arbeitgeber- oder Unternehmerverbandes die arbeitsrechtliche Beratung und Prozeßvertretung (§ 11 ArbGG) von Mitgliedern des Verbandes weisungsunabhängig durchgeführt hat.

Normenkette:

BRAO § 43c ; FAO § 5 ;

Gründe: