Auf die Anschlussberufung des Klägers wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Landshut vom 30.11.2011 abgeändert und die Beklagte verurteilt, unter Abänderung des Bescheides vom 08.05.2007 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 28.09.2007 dem Kläger Verletztenrente unter Berücksichtigung auch der steuerfreien Spesen im Rahmen als Jahresarbeitsverdienstes zu gewähren.
II.Die Berufung der Beklagten gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Landshut vom 30.11.2011 wird zurückgewiesen.
III.Die Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers.
IV.Die Revision wird zugelassen.
Der Kläger begehrt von der Beklagten die Gewährung von Verletztenrente auf der Grundlage eines höheren Jahresarbeitsverdienstes (JAV).
Der 1960 geborene Kläger erlitt am 07.05.2005 als LKW-Kraftfahrer einen Verkehrsunfall, der zu erheblichen Verletzungen geführt hat.
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