Die Berufung wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Streitwert wird auf 6.320,33 Euro festgesetzt.
Der Rechtsstreit betrifft die Beitragspflicht des Klägers wegen der Verteilung von Krügerrand-Goldmünzen an alle Mitarbeiter.
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