Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Cham vom 26.02.2015 in der Fassung des Teilabhilfebeschlusses vom 08.04.2015, hinsichtlich der zu zahlenden Raten und des Ratenbeginns abgeändert.
Aus dem Einkommen des Antragsgegners sind nunmehr auf die voraussichtlichen Kosten der Verfahrensführung Monatsraten von 68,00, zahlbar am Ersten des Monats, erstmals am 01. 06. 2015, an die Landesjustizkasse Bamberg zu zahlen.
Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
2.Die Beschwerdegebühr wird um die Hälfte ermäßigt.
3.Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
Der Antragsgegner wendet sich mit seiner Beschwerde gegen die Festsetzung von Monatsraten bei der Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für ein Scheidungsverfahren.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|