Berücksichtigung von Apotheken- und Herstellerrabatten bei der Kostenerstattung für Arzneimittel
LSG Saarland, vom 12.11.2008 - Aktenzeichen L 2 KR 18/06
DRsp Nr. 2009/5019
Berücksichtigung von Apotheken- und Herstellerrabatten bei der Kostenerstattung für Arzneimittel
Wählt eine Versicherte statt der Sachleistung die Kostenerstattung gemäß § 13 Abs. 2SGB V, so darf die Krankenkasse bei der Erstattung der Kosten für Arzneimittel die sog. Apotheken- und Herstellerrabatte nach §§ 130, 130aSGB V nicht berücksichtigen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]