Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Trier vom 12. Januar 2015 in Gestalt des Teilabhilfe-Beschlusses vom 29. Januar 2015 - 5 Ca 1503/14 - wie folgt abgeändert:
Dem Kläger wird Prozesskostenhilfe für die erste Instanz mit Wirkung ab dem 28. November 2014 in vollem Umfang unter Beiordnung von Frau Rechtsanwältin B. mit der Maßgabe bewilligt, dass der Kläger keine monatlichen Raten zu zahlen hat.
II.Die Entscheidung ergeht gerichtskostenfrei.
III.Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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