Der Senat hebt den Beschluss vom 29. November 2007 - B 13 RJ 25/05 R - auf.
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Altenburg vom 3. Mai 2005 wird zurückgewiesen.
Die Beteiligten haben einander für das Revisionsverfahren keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
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