Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Halle vom 11. Juli 2006 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Anerkennung von drei Monaten Strafarrest während des Wehrdienstes bei der Nationalen Volksarmee (NVA) als Pflichtbeitragszeit.
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